17.24 Förderung
Digital
Starter 24
Die WKO-Förderung „Digital Starter“ geht in die nächste Runde. Sichern Sie sich mit diesem beliebten Programm bis zu 40% Zuschuss für Ihre neue Website, Online-Shop oder Projekte im Bereich Online- und Social Media Werbung. Auch die Digitalisierung von Geschäfts- oder Produktionsprozessen wird gefördert.
Das Förderprogramm „Digital Starter 24“ steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Einzelpersonenunternehmen (EPU) in Oberösterreich zur Verfügung, um sie bei ihren Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen.
Zu den förderungswürdigen Aktivitäten zählen Initiativen im Bereich Online-Marketing, der Entwicklung von Websites, der Einrichtung von Online-Shops sowie Maßnahmen im Suchmaschinen– und Social-Media-Marketing.
In den vergangenen Jahren haben wir bereits einige gefördertere Projekt umsetzen dürfen und sind deshalb mit der Beantragung und Abwicklung bestens vertraut.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie während der gesamten Projektlaufzeit, damit Ihrer Digital Starter Förderung nichts im Wege steht.
Häufig gestellte Fragen
Digital
Starter 24
„Alles was digitalisiert werden kann, muss digitalisiert werden“. Nur so werden unsere Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig erhalten und digital gestärkt aus der Krise kommen.
Das sagt unsere Wirtschaftskammer und unterstützt deshalb kleine und mittlere Betriebe bei ihren Digitalisierungsvorhaben mit einer Förderung bis zu 40%.
Design Trends sind im Web oft sehr kurzlebig und die Technologien entwickeln sich heutzutage so rasant wie noch nie. Dadurch eröffnen sich uns bis vor wenigen Jahren kaum vorstellbare Möglichkeiten bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Website oder Ihres Online-Shops.
Wir empfehlen deshalb: nutzen Sie die Chance und gönnen Sie Ihrer Online Präsenz ein Update.
Wer wird gefördert und ab wann kann ich die Digital Starter 24 Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Betriebe (KMU – inkl. EPU) mit Firmensitz in Oberösterreich, die aktives Mitglied der WKO sind, können ab 15. März 2024 die Förderung online beantragen.
Gibt es Fristen für die Beantragung oder für die Fertigstellung des Förderprojekt?
Sofern bis dahin noch nicht alle verfügbaren Mittel aufgebraucht worden sind, ist der letztmögliche Tag für die Beantragung der 1. Dezember 2024. Eine spätere Einreichung ist ausdrücklich nicht möglich.
Wird die Förderung für ein Projekt genehmigt, muss die Umsetzung bis spätestens 31. Jänner 2025 abgeschlossen und das Projekt vollständig abgerechnet worden sein.
Ich möchte einen Betrieb gründen und benötige dafür eine neue Website oder einen Online Shop. Werde ich gefördert?
Ja, „Digital Starter 24“ fördert die Errichtung einer neuen Website oder eines neuen Webshops mit bis zu 40% des Nettobetrags. Vorausgesetzt die Projektkosten betragen mindestens 5.000 Euro.
Ich bin bereits selbstständig und mit meinem Unternehmen auch bereits online mit einer Website oder einem Shop präsent. Auf welche Art kann ich von der Förderung profitieren?
Die WKO OÖ fördert nicht nur die Erstellung einer neuen Online Präsenz, sondern auch die Kosten für die Überarbeitung einer bereits bestehenden Website oder eines veralteten Online-Shops gelten als förderungswürdig.
Sollten Sie mit Ihrem Internetauftritt ohnehin bereits zufrieden sein, gibt es noch zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten:
- lassen Sie zum Beispiel eine individuelle Social Media oder Google Ads Kampagne für Ihren Betrieb erstellen.
- seien Sie Ihren Mitbewerbern um einen Schritt voraus, indem Sie bereits jetzt künstliche Intelligenz in Ihre Geschäftsprozesse implementieren.
- vermeiden Sie einen unternehmerischen Super-Gau und sichern Sie Ihren Betrieb ausreichend gegen Cyberattacken ab
- sogar das Erstellen von Bildern und Videos von berechtigten Unternehmen kann gefördert werden.
Bis wann muss das Förderprojekt abgeschlossen sein und was ist der letztmögliche Tag für die Beantragung?
Das genehmigte Förderprojekt muss bis spätestens 31.1.2025 abgeschlossen & abgerechnet sein sowie alle Projektunterlagen müssen an diesem Tag online hochgeladen sein. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel ist der letztmögliche Tag für die Beantragung (erfolgt ausschließlich online) der 1.12.2024. Es gibt keine Möglichkeit später einzureichen.
Die Details
Wirtschafts
kammer
Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat natürlich sämtliche relevanten Details zum Förderprogramm „Digital Starter 24“ leicht verständlich für Sie zusammengefasst.
Gerne stehen natürlich auch wir Ihnen mit unserer Erfahrung hinsichtlich der „Digital Starter“ Förderung mit Rat und Tat zur Seite.
Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie kurz an, damit wir die weitere Vorgehensweise besprechen können.